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Tagesmutter und Babysitter im Kreis Gießen

Infos zu Kinderbetreuung

Kinderbetreuung "Kleine Biber"

Goethestrasse 27
35444 Biebertal


Infos und Angebote



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Hessen


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35305 Grünberg Beltershain, Grünberg, Göbelnrod, Harbach, Klein-Eichen, Lardenbach, Lehnheim, Lumda, Queckborn, Reinhardshain, Seenbrücke ...
35321 Laubach Altenhain, Freienseen, Gonterskirchen, Laubach, Lauter, Münster, Ruppertsburg, Röthges, Wetterfeld
35394 Gießen Gießen, Rödgen, Wieseck
35396 Gießen Gießen, Wieseck
35398 Gießen Allendorf, Gießen, Kleinlinden, Lützellinden
35410 Hungen Bellersheim, Hungen, Inheiden, Langd, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen, Rodheim, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe ...
35415 Pohlheim Dorf-Güll, Garbenteich, Grüningen, Hausen, Holzheim, Watzenborn-Steinberg
35418 Buseck Alten-Buseck, Beuern, Großen-Buseck, Oppenrod, Reiskirchen, Trohe
35423 Lich Arnsburg, Bettenhausen, Birklar, Eberstadt, Langsdorf, Lich, Muschenheim, Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen
35428 Langgöns Cleeberg, Dornholzhausen, Espa, Langgöns, Niederkleen, Oberkleen
35435 Wettenberg Krofdorf-Gleiberg, Launsbach, Wißmar
35440 Linden Großen-Linden, Leihgestern
35444 Biebertal Fellingshausen, Frankenbach, Krumbach, Königsberg, Rodheim-Bieber, Vetzberg
35447 Reiskirchen Bersrod, Burkhardsfelden, Ettingshausen, Hattenrod, Lindenstruth, Reiskirchen, Saasen, Winnerod
35452 Heuchelheim Heuchelheim, Kinzenbach
35457 Lollar Lollar, Odenhausen, Ruttershausen, Salzböden
35460 Staufenberg Daubringen, Mainzlar, Staufenberg, Treis
35463 Fernwald Albach, Annerod, Steinbach
35466 Rabenau Allertshausen, Geilshausen, Kesselbach, Londorf, Odenhausen, Rüddingshausen
35469 Allendorf Allendorf, Climbach, Nordeck, Winnen

Wussten Sie schon?

Gießen - Pflegeerlaubnis – die Voraussetzung für Tagesmütter

Tagesmutter / Babysitter

Um als Tagemutter / Tagesvater tätig zu werden, müssen gewisse Auflagen vom zuständigen Jugendamt erfüllt werden. Die Erfahrung im Umgang mit Kindern reicht da längst nicht aus. Laut § 43 SGB VIII (1) bedarf eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern einen Teiles des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut, eine Erlaubnis. Es muss nachgewiesen sein, das die Person ausreichend pädagogische Kompetenzen besitzt und keines der leiblichen bzw. Pflegekinder jeglicher Gefahr ausgesetzt ist. Damit ist sowohl das Kindeswohl als auch die Missachtung von Kindesrechten gemeint. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die finanziellen Mittel. Sind keine finanziell geordneten Verhältnisse festzustellen, rückt die Pflegeerlaubnis in weite Ferne. Auch sollte man beachten, dass die Raumgröße den Vorschriften des zuständigen Jugendamtes entspricht.