Für viele Eltern ist es, aus finanziellen Gründen, notwendig wieder zeitig ins Berufsleben zurückzukehren um die Haushaltskasse aufzubessern und den Lebensstandart der Familie zu sichern. Doch schnell stellt sich die Frage, wer die Betreuung der Kinder übernimmt. Kitaplätze sind oft nur schwer zu bekommen und firmeneigene Kinderbetreuung wird leider auch nur selten angeboten. Laut §§23-24 SGB VIII wird den Eltern daher, unter bestimmten Voraussetzungen, finanziell unter die Arme gegriffen. Eine Tagespflege bis 3 jähriger Kinder wird gefördert, bei: Berufstätigkeit und beruflichen Eingliederungsmaßnahmen der Eltern, sowie bei Alleinerziehenden, Eltern mit schwerwiegenden Krankheiten und Eltern einer Mehrlingsgeburt. Besteht ein besonderer Förderungsbedarf des Kindes, so kann es auch bis zu 14 Jahre alt sein. Die Höhe der Leistung ist dabei abhängig vom jeweiligem Landesgericht.