Datenschutzhinweise
Sie suchen eine Tagesmutter in Ihrer Nähe?
Einfach Ihre Postleitzahl eingeben:
Header Bild
JETZT kostenfrei als Partner anmelden und Gebietsschutz für 1 PLZ sichern!

Tagesmutter und Babysitter im Kreis Augsburg

Deutschland » Bayern » Augsburg

Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort aus, um zu einer Tagesmutter oder einem Babysitter zu gelangen. Mit einem "Klick" auf Bayern kommen Sie zurück zur Kreisseite.

86477 - Adelsried
86695 - Allmannshofen
Nordendorf
86450 - Altenmünster
86150 - Augsburg
Innenstadt
86152 - Augsburg
Innenstadt
86153 - Augsburg
Innenstadt
86154 - Augsburg
Oberhausen
86156 - Augsburg
Bärenkeller, Kriegshaber, Oberhausen, Pfersee
86157 - Augsburg
Kriegshaber, Pfersee
86159 - Augsburg
Antonsviertel, Hochfeld, Innenstadt, ...
86161 - Augsburg
Herrenbach, Hochfeld, Innenstadt, Spickel, ...
86163 - Augsburg
Hochzoll
86165 - Augsburg
Lechhausen
86167 - Augsburg
Lechhausen
86169 - Augsburg
Firnhaberau, Hammerschmiede, Lechhausen
86179 - Augsburg
Haunstetten, Siebenbrunn
86199 - Augsburg
Bergheim, Göggingen, Haunstetten, Inningen
86482 - Aystetten
86485 - Biberbach
86399 - Bobingen
86486 - Bonstetten
86420 - Diedorf
86424 - Dinkelscherben
86678 - Ehingen
86679 - Ellgau
86494 - Emersacker
86850 - Fischach
86456 - Gablingen
Peterhof
86368 - Gersthofen
86459 - Gessertshausen
86845 - Großaitingen
86465 - Heretsried
Welden
86856 - Hiltenfingen
86497 - Horgau
86507 - Kleinaitingen
Oberottmarshausen
86500 - Kutzenhausen
86343 - Königsbrunn
86707 - Kühlenthal
Westendorf
86863 - Langenneufnach
86853 - Langerringen
86462 - Langweid am Lech
86405 - Meitingen
86866 - Mickhausen
86868 - Mittelneufnach
86356 - Neusäß
86872 - Scherstetten
86830 - Schwabmünchen
86391 - Stadtbergen
86672 - Thierhaupten
86514 - Ustersbach
86877 - Walkertshofen
86517 - Wehringen
86441 - Zusmarshausen



Wussten Sie schon? Tipps und Informationen zum Thema Tagesmutter...

Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter Tipps

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.

_
zum Seitenanfang