Datenschutzhinweise
Sie suchen eine Tagesmutter in Ihrer Nähe?
Einfach Ihre Postleitzahl eingeben:
Header Bild
Nur kurze Zeit - schnell Kostenfrei als Partner anmelden und Gebietsschutz für 1 PLZ sichern!

Tagesmutter und Babysitter im Kreis Bernkastel-Wittlich

Deutschland » Rheinland-Pfalz » Bernkastel-Wittlich

Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort aus, um zu einer Tagesmutter oder einem Babysitter zu gelangen. Mit einem "Klick" auf Rheinland-Pfalz kommen Sie zurück zur Kreisseite.

54492 - Altmachern
Erden, Klosterberg bei Zeltingen-Rachtig, ...
54518 - Altrich
Arenrath, Bergweiler, Binsfeld, Bruch, Dodenburg, ...
54538 - Bausendorf
Bengel, Diefenbach, Engelsberg, Hontheim, ...
54426 - Berglicht
Breit, Büdlich, Dhronecken, Gräfendhron, ...
54470 - Bernkastel-Kues
Graach an der Mosel, Hirzlei, Lieser
54533 - Bettenfeld
Biermühle, Dierfeld, Eisenschmitt, Gipperath, ...
54472 - Brauneberg
Burgen, Gornhausen, Hochscheid, Kommen, Longkamp, ...
56850 - Briedeler Heck
Enkirch, Hahn, Hohestein, Maiermund, Raversbeuren
54531 - Buchholz
Buchholz, Eckfeld, Manderscheid, Meerfeld, ...
56843 - Burg
Irmenach, Lötzbeuren, Scholmunderhof, Starkenburg
54424 - Burtscheid
Etgert, Gielert, Lückenburg, Thalfang
54523 - Dierscheid
Hetzerath, Kalbergerhof
54516 - Flußbach
Wittlich
54534 - Großlittgen
Karl, Musweiler, Schladt
54497 - Horath
Morbach
56841 - Hödeshof
Traben-Trarbach
54524 - Klausen
54483 - Kleinich
54536 - Kröv
54526 - Landscheid
54484 - Maring-Noviand
54486 - Mülheim
54347 - Neumagen-Dhron
54498 - Piesport
56861 - Reil
54528 - Salmtal
54349 - Trittenheim
54487 - Wintrich
54539 - Ürzig
Zeltingen




Wussten Sie schon? Tipps und Informationen zum Thema Tagesmutter...


Pflegeerlaubnis – die Voraussetzung für Tagesmütter

Tagesmutter / Babysitter Tipps

Um als Tagemutter / Tagesvater tätig zu werden, müssen gewisse Auflagen vom zuständigen Jugendamt erfüllt werden. Die Erfahrung im Umgang mit Kindern reicht da längst nicht aus. Laut § 43 SGB VIII (1) bedarf eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern einen Teiles des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut, eine Erlaubnis. Es muss nachgewiesen sein, das die Person ausreichend pädagogische Kompetenzen besitzt und keines der leiblichen bzw. Pflegekinder jeglicher Gefahr ausgesetzt ist. Damit ist sowohl das Kindeswohl als auch die Missachtung von Kindesrechten gemeint. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die finanziellen Mittel. Sind keine finanziell geordneten Verhältnisse festzustellen, rückt die Pflegeerlaubnis in weite Ferne. Auch sollte man beachten, dass die Raumgröße den Vorschriften des zuständigen Jugendamtes entspricht.

_
zum Seitenanfang