Laut § 23 Abs.3 des Sozialgesetzbuches ist eine Tagesmutter verpflichtet den Kindern eine „kindgerechte Räumlichkeit“ anzubieten. Dies beinhaltet in erster Linie hygienische und gefahrenlose Unterbringung der Kinder. Deshalb sollten Gefahrenzonen in der Wohnung durch zusätzliche Schutzmassnahmen gesichert werden, um die Kleine zu schützen. Ausreichend Platz zum Toben, Essen und Wickeln ist genauso wichtig für die Kinder, wie einen Ort der Erholung und zum Schlafen. Bei Tageskindern die bereits Schulpflichtig sind, muss es außerdem ein Ort geben, an dem sie in Ruhe konzentriert lernen können. Die Kontrolle der Räumlichkeiten wird von dem zuständigen Jugendamt überprüft. Diese kann generell oder stichprobenartig erfolgen.