Sind die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung nicht vorhanden, müssen Eltern, die ihre Kinder in die Tagesbetreuung geben wollen, selbst finanzieren. Dabei vereinbaren die Eltern mit der Tagesmutter die Betreuungskosten selbst. Durch diese Vereinbarung gegen Entgelt gehen beide daher lt. § 611 einen Dienstleistungsvertrag ein. Es ist für beide Seiten ratsam solch einen Betreuungsvertrag immer schriftlich festzusetzen. Neben den Vertragspartnern, ist auch das Kind und dessen Betreuungs-& Bildungsziele zu erfassen. Hierbei sollte festgeschrieben werden nach welcher Erziehungsmethode und Religion das Kind betreut werden soll. Ebenfalls wichtig sind die Vergütungshöhe, Zahlungsmodalitäten, Haftung und Versicherung, sowie Kündigungsregelungen und die Schweigepflicht der Tagesmutter.