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Tagesmutter und Babysitter im Kreis Kaiserslautern

Deutschland » Rheinland-Pfalz » Kaiserslautern

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67677 - Altenhof
Enkenbach-Alsenborn, Schorlenberg
66849 - Am Sandweiher
Artamhof, Landstuhl
66851 - Bann
Erkelshäuserhof, Hauptstuhl, Horbach, ...
66894 - Bechhofen
Etzenbachermühle, Gerhardsbrunn, Käshofen, ...
67661 - Breitenau
Siegelbach, Mölschbach, Innenstadt, Dansenberg, ...
66892 - Bruchmühlbach-Miesau
Elschbacherhof
67731 - Dudenbacherhof
Otterbach, Reichenbacherhof
67680 - Eichenbachermühle
Neuhemsbach
67685 - Erzenhausen
Eulenbis, Mückenhof, Mückenmühle, ...
67705 - Finsterbrunnertal
Neuhof, Stelzenberg, Trippstadt
67693 - Fischbach
Waldleiningen
67737 - Frankelbach
Olsbrücken, Winterbach
67699 - Heiligenmoschel
Schneckenhausen, Sickingerhof
67732 - Hirschhorn
67691 - Hochspeyer
Klaftertalerhof
66882 - Hütschenhausen
Schanzerhof, Schanzermühle
67655 - Kaiserslautern
Innenstadt
67657 - Kaiserslautern
Innenstadt
67659 - Kaiserslautern
Morlautern, Innenstadt, Erlenbach, Erfenbach
67663 - Kaiserslautern
Innenstadt
67707 - Karlsthal Bahnhof bei Kaiserslautern
Schopp
67734 - Katzweiler
Sulzbachtal
66862 - Kindsbach
66879 - Kollweiler
Kottweiler-Schwanden, Niedermohr, ...
67706 - Krickenbach
Ländlerhof
67686 - Mackenbach
67735 - Mehlbach
67678 - Mehlingen
67700 - Niederkirchen
67697 - Otterberg
66877 - Ramstein-Miesenbach
67688 - Rodenbach
67701 - Schallodenbach




Wussten Sie schon? Tipps und Informationen zum Thema Tagesmutter...


Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter Tipps

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.

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