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Tagesmutter und Babysitter im Kreis Südwestpfalz

Deutschland » Rheinland-Pfalz » Südwestpfalz

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66484 - Althornbach
Battweiler, Dietrichingen, Großsteinhausen, ...
66917 - Biedershausen
Erlenmühle bei Landstuhl, Hellbornerhof, ...
76891 - Bobenthal
Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, ...
66504 - Bottenbach
66996 - Bärenbrunnerhof
Bärenbrunnermühle, Biehlerhof, Erfweiler, ...
66500 - Bödingerhof
Buchholzbergerhof, Hornbach, Hübelhof, Mauschbach
66978 - Clausen
Donsieders, Leimen, Merzalben
66497 - Contwig
66994 - Dahn
76848 - Darstein
Dimbach, Lug, Schwanheim, Spirkelbach, ...
66503 - Dellfeld
Ziegelhütte bei Dellfeld
66989 - Dusenbrücken
Höheinöd, Höheischweiler, Höhfröschen, ...
66957 - Eppenbrunn
Hilst, Kröppen, Obersimten, Ruppertsweiler, ...
67715 - Geiselberg
66501 - Großbundenbach
Kleinbundenbach
76846 - Hauenstein
67714 - Heidelsburg
Hollertal, Hundsweihersägemühle, ...
67716 - Heltersberg
66919 - Hermersberg
Herschberg, Hettenhausen, ...
66999 - Hinterweidenthal
Wieslauterhof
66969 - Lemberg
66506 - Maßweiler
66981 - Münchweiler an der Rodalb
Ständehof
66507 - Reifenberg
66509 - Rieschweiler-Mühlbach
66976 - Rodalben
67718 - Schmalenberg
66987 - Thaleischweiler-Fröschen
Weihermühle




Wussten Sie schon? Tipps und Informationen zum Thema Tagesmutter...


Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter Tipps

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.

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