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Tagesmutter und Babysitter in Salzwedel, Gardelegen im Kreis Altmarkkreis Salzwedel

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29410 Salzwedel Andorf, Barnebeck, Benkendorf, Bombeck, Brewitz, Brietz, Buchwitz, Böddenstedt, Büssen, Cheine, Chüttlitz ...
29413 Dähre Abbendorf, Bergmoor, Bonese, Dahrendorf, Dankensen, Deutschhorst, Diesdorf, Dähre, Dülseberg, Eickhorst, Ellenberg ...
29416 Kuhfelde Hohenlangenbeck, Kuhfelde, Leetze, Püggen, Schieben, Siedenlangenbeck, Valfitz, Vitzke, Wöpel, Wötz
38486 Klötze Altensalzwedel, Altferchau, Apenburg, Baars, Böckwitz, Dönitz, Hagen, Hohenhenningen, Immekath, Jahrstedt, Klein Apenburg ...
38489 Beetzendorf Ahlum, Audorf, Bandau, Beetzendorf, Bierstedt, Bornsen, Darnebeck, Drebenstedt, Gladdenstedt, Groß Gischau, Hanum ...
39619 Arendsee Arendsee, Binde, Dessau, Fleetmark, Genzien, Gestien, Harpe, Höwisch, Kassuhn, Kaulitz, Kerkau ...
39624 Kalbe (Milde) Altmersleben, Badel, Beese, Berkau, Biesenthal, Brunau, Brüchau, Butterhorst, Bühne, Büste, Cheinitz ...
39638 Gardelegen Ackendorf, Algenstedt, Berenbrock, Berge, Breitenfeld, Dorst, Elsebeck, Estedt, Gardelegen, Hemstedt, Hottendorf ...
39649 Gardelegen Dannefeld, Eigenthum, Jeggau, Kahnstieg, Kämeritz, Köckte, Mieste, Miesterhorst, Peckfitz, Sachau, Sichau ...
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Altmarkkreis Salzwedel - Pflegeerlaubnis – die Voraussetzung für Tagesmütter

Tagesmutter / Babysitter

Um als Tagemutter / Tagesvater tätig zu werden, müssen gewisse Auflagen vom zuständigen Jugendamt erfüllt werden. Die Erfahrung im Umgang mit Kindern reicht da längst nicht aus. Laut § 43 SGB VIII (1) bedarf eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern einen Teiles des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut, eine Erlaubnis. Es muss nachgewiesen sein, das die Person ausreichend pädagogische Kompetenzen besitzt und keines der leiblichen bzw. Pflegekinder jeglicher Gefahr ausgesetzt ist. Damit ist sowohl das Kindeswohl als auch die Missachtung von Kindesrechten gemeint. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die finanziellen Mittel. Sind keine finanziell geordneten Verhältnisse festzustellen, rückt die Pflegeerlaubnis in weite Ferne. Auch sollte man beachten, dass die Raumgröße den Vorschriften des zuständigen Jugendamtes entspricht.