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Tagesmutter und Babysitter im Kreis Garmisch-Partenkirchen

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Bayern


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82418 Riegsee Aidling, Froschhausen, Guglhör, Hagen, Hechendorf, Hofheim, Höhlmühle, Leibersberg, Lothdorf, Murnau, Rieden ...
82433 Bad Kohlgrub Bad Kohlgrub, Gagers, Großenast, Grub, Guggenberg, Hinterkehr, Jägerhaus, Kraggenau, Linden, Obernau, Rochusfeld ...
82435 Bad Bayersoien Bad Bayersoien, Echelsbach, Findenau, Gschwend, Kirmesau, Lettigenbichel, Zum Grundbauer
82441 Ohlstadt Buchenried, Ohlstadt, Schwaiganger
82442 Saulgrub Altenau, Saulgrub, Wurmansau
82445 Schwaigen Grafenaschau, Schwaigen
82447 Spatzenhausen Spatzenhausen, Waltersberg
82449 Uffing Brand, Buch, Filzbauer, Grub, Guggenberg, Harberg, Hechenrain, Heimgarten, Höldern, Kalkofen, Kirnberg ...
82467 Garmisch-Partenkirchen Burgrain, Garmisch, Partenkirchen, Plattele, Wamberg
82475 Schneefernerhaus Schneefernerhaus
82481 Mittenwald Am Brunnstein, Am Ferchensee, Am Gletscherschliff, Am Horn, Am Luttensee, Am Quicken, Am Schmalensee, Am Seinsbach, Beim Gerber, Buckelwiesen, Lautersee ...
82487 Oberammergau Oberammergau, Sankt Gregor
82488 Ettal Ettal, Graswang, Linderhof
82490 Farchant Farchant, Mühldörfl
82491 Grainau Eibsee, Grainau, Hammersbach, Schmölz
82493 Elmau Elmau, Gerold, Klais, Kranzbach
82494 Krün Barmsee, Krün
82496 Oberau Buchwies, Oberau
82497 Unterammergau Kappel, Scherenau, Unterammergau
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Wussten Sie schon?

Garmisch-Partenkirchen - Pflegeerlaubnis – die Voraussetzung für Tagesmütter

Tagesmutter / Babysitter

Um als Tagemutter / Tagesvater tätig zu werden, müssen gewisse Auflagen vom zuständigen Jugendamt erfüllt werden. Die Erfahrung im Umgang mit Kindern reicht da längst nicht aus. Laut § 43 SGB VIII (1) bedarf eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern einen Teiles des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut, eine Erlaubnis. Es muss nachgewiesen sein, das die Person ausreichend pädagogische Kompetenzen besitzt und keines der leiblichen bzw. Pflegekinder jeglicher Gefahr ausgesetzt ist. Damit ist sowohl das Kindeswohl als auch die Missachtung von Kindesrechten gemeint. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die finanziellen Mittel. Sind keine finanziell geordneten Verhältnisse festzustellen, rückt die Pflegeerlaubnis in weite Ferne. Auch sollte man beachten, dass die Raumgröße den Vorschriften des zuständigen Jugendamtes entspricht.