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Tagesmutter und Babysitter im Kreis Miltenberg

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Bayern


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63785 Obernburg Eisenbach, Obernburg
63820 Elsenfeld Eichelsbach, Elsenfeld, Rück, Schippach
63834 Sulzbach Dornau, Soden, Sulzbach
63839 Kleinwallstadt Hofstetten, Kleinwallstadt
63849 Leidersbach Ebersbach, Leidersbach, Roßbach, Volkersbrunn
63868 Großwallstadt Großwallstadt
63897 Miltenberg Berndiel, Breitendiel, Geisenhof, Mainbullau, Miltenberg, Monbrunn, Schippach, Wenschdorf
63906 Erlenbach Erlenbach, Mechenhard, Streit
63911 Klingenberg Klingenberg, Röllfeld, Trennfurt
63916 Amorbach Amorbach, Beuchen, Boxbrunn, Neudorf, Reichartshausen, Sansenhof
63924 Rüdenau Kleinheubach, Rüdenau
63925 Laudenbach Brunnthal, Laudenbach
63930 Neunkirchen Neunkirchen, Richelbach, Umpfenbach
63931 Kirchzell Breitenbach, Breitenbuch, Buch, Dörnbach, Kirchzell, Ottorfszell, Preunschen, Schrahmühle, Watterbach
63933 Mönchberg Mönchberg, Schmachtenberg
63936 Schneeberg Hambrunn, Schneeberg, Zittenfelden
63937 Weilbach Gönz, Ohrnbach, Sansenhof, Weckbach, Weilbach, Wiesenthal
97903 Collenberg Collenberg, Fechenbach, Reistenhausen
97904 Dorfprozelten Dorfprozelten
97906 Faulbach Breitenbrunn, Faulbach
97909 Stadtprozelten Neuenbuch, Stadtprozelten
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Miltenberg - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.