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Tagesmutter und Babysitter in Peine, Ilsede im Kreis Peine

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Niedersachsen


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31224 Peine Duttenstedt, Essinghausen, Kernstadt Nord, Woltorf
31226 Peine Berkum, Dungelbeck, Handorf, Kernstadt Süd, Rosenthal, Schmedenstedt, Schwicheldt
31228 Peine Eixe, Landwehr, Röhrse, Stederdorf, Telgte, Vöhrum, Wendesse
31234 Edemissen Abbensen, Alvesse, Blumenhagen, Eddesse, Edemissen, Eickenrode, Mödesse, Oedesse, Oelerse, Oelheim, Plockhorst ...
31241 Ilsede Bülten, Groß Bülten, Groß Ilsede, Klein Ilsede, Solschen, Ölsburg
31246 Lahstedt Adenstedt, Gadenstedt, Groß Lafferde, Münstedt, Oberg
31249 Hohenhameln Bierbergen, Bründeln, Clauen, Equord, Harber, Hohenhameln, Mehrum, Ohlum, Rötzum, Soßmar, Stedum
38159 Vechelde Alvesse, Bettmar, Bodenstedt, Denstorf, Fürstenau, Groß Gleidingen, Klein Gleidingen, Köchingen, Liedingen, Sierße, Sonnenberg ...
38176 Wendeburg Bortfeld, Ersehof, Harvesse, Meerdorf, Neubrück, Rüper, Sophiental, Wendeburg, Wense
38268 Lengede Barbecke, Broistedt, Klein Lafferde, Lengede, Woltwiesche
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Peine - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.