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Tagesmutter und Babysitter in Arnsberg, Meschede im Kreis Hochsauerlandkreis

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57392 Schmallenberg Almert, Altenhof, Altenilpe, Arpe, Bad Fredeburg, Berghausen, Berghof, Bettenkamp, Brabecke, Bracht, Bödefeld ...
59755 Arnsberg Moosfelde, Neheim-Hüsten
59757 Arnsberg Arnsberg, Bachum, Bergheim, Herdringen, Holzen, Müschede, Neheim-Hüsten, Voßwinkel
59759 Arnsberg Bruchhausen, Herdringen, Neheim-Hüsten, Niedereimer
59821 Arnsberg Arnsberg, Niedereimer, Wennigloh
59823 Arnsberg Arnsberg, Breitenbruch, Niedereimer, Oeventrop, Rumbeck, Uentrop
59846 Sundern Allendorf, Altenhellefeld, Amecke, Endorf, Enkhausen, Hachen, Hagen, Hellefeld, Hövel, Langscheid, Linnepe ...
59872 Meschede Baldeborn, Berge, Beringhausen, Blüggelscheidt, Bonacker, Brumlingsen, Calle, Drasenbeck, Einhaus, Enkhausen, Enste ...
59889 Eslohe Bremke, Cobbenrode, Eslohe, Kückelheim, Niedersalwey, Obersalwey, Reiste, Wenholthausen
59909 Bestwig Andreasberg, Berlar, Bestwig, Heringhausen, Nuttlar, Ostwig, Ramsbeck, Schwabenberg, Valmepochwerk, Velmede, Wasserfall
59939 Olsberg Antfeld, Assinghausen, Bigge, Bruchhausen, Brunskappel, Elleringhausen, Elpe, Gevelinghausen, Heinrichsdorf, Helmeringhausen, Olsberg ...
59955 Winterberg Altastenberg, Altenfeld, Elkeringhausen, Grönebach, Hildfeld, Hoheleye, Langewiese, Lenneplätze, Mollseifen, Neuastenberg, Niedersfeld ...
59964 Medebach Berge, Deifeld, Dreislar, Düdinghausen, Küstelberg, Medebach, Medelon, Oberschledorn, Referinghausen, Titmaringhausen
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Hochsauerlandkreis - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.