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Tagesmutter und Babysitter im Kreis Bielefeld

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Nordrhein-Westfalen


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33604 Bielefeld Innenstadt, Sieker
33605 Bielefeld Sieker, Stieghorst
33609 Bielefeld Baumheide, Innenstadt, Schildesche
33611 Bielefeld Schildesche
33613 Bielefeld Babenhausen, Gellershagen, Innenstadt
33615 Bielefeld Gellershagen, Innenstadt
33617 Bielefeld Gadderbaum, Innenstadt
33619 Bielefeld Babenhausen, Deppendorf, Großdornberg, Hoberge-Uerentrup, Innenstadt, Kirchdornberg, Niederdornberg, Schröttinghausen
33647 Bielefeld Brackwede, Senne, Ummeln
33649 Bielefeld Brackwede, Holtkamp, Quelle, Ummeln
33689 Bielefeld Dalbke, Sennestadt
33699 Bielefeld Gräfinghagen, Hillegossen, Lämershagen, Ubbedissen
33719 Bielefeld Brönninghausen, Heepen, Oldentrup
33729 Bielefeld Altenhagen, Brake, Milse
33739 Bielefeld Deppendorf, Jöllenbeck, Niederdornberg, Schröttinghausen, Theesen, Vilsendorf
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Wussten Sie schon?

Bielefeld - Pflegeerlaubnis – die Voraussetzung für Tagesmütter

Tagesmutter / Babysitter

Um als Tagemutter / Tagesvater tätig zu werden, müssen gewisse Auflagen vom zuständigen Jugendamt erfüllt werden. Die Erfahrung im Umgang mit Kindern reicht da längst nicht aus. Laut § 43 SGB VIII (1) bedarf eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern einen Teiles des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut, eine Erlaubnis. Es muss nachgewiesen sein, das die Person ausreichend pädagogische Kompetenzen besitzt und keines der leiblichen bzw. Pflegekinder jeglicher Gefahr ausgesetzt ist. Damit ist sowohl das Kindeswohl als auch die Missachtung von Kindesrechten gemeint. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die finanziellen Mittel. Sind keine finanziell geordneten Verhältnisse festzustellen, rückt die Pflegeerlaubnis in weite Ferne. Auch sollte man beachten, dass die Raumgröße den Vorschriften des zuständigen Jugendamtes entspricht.