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Tagesmutter und Babysitter in Böblingen, Sindelfingen im Kreis Böblingen

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Baden-Württemberg


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71034 Böblingen Böblingen, Dagersheim, Flugfeld
71063 Sindelfingen Flugfeld, Mitte, Nord, Ost
71069 Sindelfingen Darmsheim, Maichingen, West
71083 Herrenberg Affstätt, Gültstein, Haslach, Herrenberg, Kayh, Kuppingen, Mönchberg, Oberjesingen
71088 Holzgerlingen Holzgerlingen
71093 Weil im Schönbuch Breitenstein, Neuweiler, Weil im Schönbuch
71111 Waldenbuch Burkhardtsmühle, Obere Kleinmichelesmühle, Obere Rauhmühle, Untere Kleinmichelesmühle, Untere Rauhmühle
71116 Gärtringen Gärtringen, Rohrau
71120 Grafenau Dätzingen, Döffingen
71126 Gäufelden Nebringen, Tailfingen, Öschelbronn
71131 Jettingen Oberjettingen, Sindlingen, Unterjettingen
71134 Aidlingen Aidlingen, Dachtel, Deufringen, Lehenweiler
71144 Steinenbronn Schlechtenmühle, Schlößlesmühle, Steinenbronn, Walzenmühle
71157 Hildrizhausen Hildrizhausen
71229 Leonberg Eltingen, Gebersheim, Höfingen, Leonberg, Ramtel, Silberberg, Warmbronn
71263 Weil der Stadt Hausen, Merklingen, Münklingen, Schafhausen, Weil der Stadt
71272 Renningen Grundhof, Malmsheim, Warmbronn
71277 Rutesheim Perouse, Rutesheim
71287 Weissach Flacht, Weissach
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Böblingen - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.