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Tagesmutter und Babysitter in Bocholt, Gronau im Kreis Borken

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Nordrhein-Westfalen


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46325 Borken Borken, Borkenwirthe/Burlo, Burlo, Gemen, Marbeck, Weseke
46342 Velen Ramsdorf, Velen
46348 Raesfeld Erle, Marbeck, Raesfeld
46354 Südlohn Oeding, Südlohn
46395 Bocholt Biemenhorst, Bocholt, Liedern, Lowick, Mussum
46397 Bocholt Barlo, Bocholt, Stenern
46399 Bocholt Barlo, Bocholt, Hemden, Holtwick, Lowick, Spork, Stenern, Suderwick
46414 Rhede Büngern, Krechting, Krommert, Rhede, Vardingholt
46419 Isselburg Anholt, Heelden, Herzebocholt, Isselburg, Vehlingen, Werth
48599 Gronau Epe, Gronau
48619 Heek Heek, Nienborg
48624 Schöppingen Eggerode, Schöppingen
48683 Ahaus Ahaus, Alstätte, Graes, Ottenstein, Wessum, Wüllen
48691 Vreden Ammeloe, Ellewick, Lünten, Vreden
48712 Gescher Gescher, Hochmoor
48734 Reken Bahnhof Reken, Groß Reken, Hülsten, Klein Reken, Maria Veen, Reken
48739 Legden Asbeck, Legden
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Borken - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.