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Wussten Sie schon?
Zum 01.01.2007 hat die Bundesregierung das Elterngeld eingeführt, welches das Erziehungsgeld vollständig ersetzte. Es wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und soll anders wie das Erziehungsgeld für alle Eltern, unabhängig von der Einkommenshöhe zugänglich sein.
Nach § 1 Abs. 1 des BEEG hat derjenige Anspruch auf Kindergeld, wer:
1. Eine Wohnsitz oder dauerhaften Aufenthalt in Deutschland
2. Zusammen mit seinem Kind wohnt
3. Betreuung und Erziehung des Kindes übernimmt und
4. Nicht oder nicht vollständig (bis zu 30 Wochenstunden) eine Beschäftigung ausübt.
Dabei müssen alle nachstehenden Punkte komplett erfüllt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es jedoch für bestimmte Personengruppen in Punkt 1, 2 und 4 auch Ausnahmen, welche gesetzlich geregelt sind. Unabhängig ist, welche Staatsangehörigkeit die Eltern besitzen.