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Wussten Sie schon?
Auch eine selbstständig tätige Tagesmutter/Tagesvater muss an die Absicherung im Alter denken und vorsorgen. Laut § 2 SGB VI ist die Tagespflegeperson Rentenversicherungspflichtig, sobald nach Abzug der Betriebskostenpauschale, pro Kind und Monat, das Einkommen über 400 € beträgt. Da das Jugendamt den hälftigen Betrag einer zusätzlichen, privaten Altersvorsorge nicht erstattet ist die Tagespflegeperson in ihrer Altersvorsorgewahl erheblich eingeschränkt. Denn sind sie rentenversicherungspflichtig, müssen diese weiteren Vorsorgemaßnahmen aus eigener Tasche finanzieren. Jedoch wird bei einer gesetzlichen Rentenversicherung die Hälfte des Beitrages vom zuständigen Jugendamt erstattet. Man sollte sich also vorher gründlich überlegen, welche Versicherung für einen persönlich die bessere Wahl ist.