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Wussten Sie schon?
Bleibt ein Elternteil nach der Geburt des Kindes daheim, um sich um die Erziehung des Kindes zu kümmern stehen ihm 12 Monate lang Elterngeld zu. Widmen sich allerdings beide Eltern um die Erziehung des Kindes, stehen ihnen bis zu 14 Monate Elterngeld zu. Dies ist gegeben, wenn sich beispielsweis ein Elternteil 12 Monate seine Erwerbstätigkeit verringert oder einstellt und anschließend das andere Elternteil 2 Monate für das Kind sorgt. Die sogenannten 2 „Partnermonate“. Auch ist es möglich, das Elterngeld auf beide Eltern zu verteilen. Beispielsweise ist es denkbar das Mutter und Vater zusammen die ersten 7 Monate nach der Geburt ihre beruflichen Tätigkeiten einstellen. Dafür bekommen beide dann das Elterngeld ausgezahlt und die 14 Monate sind somit frühzeitig verbraucht. Aber auch das Gegenbeispiel kann in Anspruch genommen werden. Durch einen Sonderantrag kann man die Zeit auf 24 Monate verdoppeln, wodurch sich dann das Elterngeld monatlich halbiert. Damit alleinerziehende Eltern durch diese Regelung keinen Nachteil erlangen, können auch diese das Elterngeld für 14 Monate beantragen.