Wussten Sie schon?
Den Antrag für das Elterngeld erhält man beim jeweiligen Standesamt. Dieser muss spätestens 3 Monate nach der Geburt des Kindes auf der jeweiligen Stelle schriftlich eingereicht werden, da der Antrag nur 3 Monate rückwirkend greifen kann. Wird der Antrag bei der Gemeinde direkt abgegeben, ist Tag der Abgabe auch Tag der Antragsstellung. Informationen über die jeweilige Antragsstelle kann man bei dem zuständigen Jugendamt einholen. Zur schnellen Bearbeitung sollten folgende Unterlagen nicht fehlen:
Ist es beabsichtigt während des Elterngeldbezugs weiterhin stundenweise beschäftigt zu sein (max. 30 Wochenstunden) muss dem Antrag noch ein Nachweis beigefügt werden, wie viele Stunde pro Woche gearbeitet wird und wie hoch das voraussichtliche Einkommens durch diese Tätigkeit ist.