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Wussten Sie schon?
Das Elterngeld kann jeder beantragen und wird danach berechnet, wie hoch das Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Entbindung war. Allgemein gilt ein Satz von 67 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens aus den letzten 12 Monaten. Jedoch kommt es auch darauf an, ob man zum Beispiel Angestellter, Selbstständiger, Student oder Arbeitsloser ist. Da jede der Personengruppen einige Besonderheiten beinhaltet, ist es ratsam bei der jeweiligen Behörde nachzufragen. Grundsätzlich gilt aber, dass fast jedem ein Mindestbetrag von 300 Euro zusteht und ein Höchstsatz von 1800 Euro pro Monat festgesetzt ist. Ausgeschlossen von diesem Zuschuss sind Pflegeeltern, da diese durch das zuständige Jugendamt ihre Unterstützung in Form von Pflegegeld bekommen.