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Tagesmutter und Babysitter im Kreis Freiburg im Breisgau

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Baden-Württemberg


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79098 Freiburg im Breisgau Altstadt, Neuburg, Oberau
79100 Freiburg im Breisgau Günterstal, Vauban, Wiehre
79102 Freiburg im Breisgau Oberau, Waldsee, Wiehre
79106 Freiburg im Breisgau Betzenhausen, Brühl, Herdern, Mooswald, Neuburg, Stühlinger
79108 Freiburg im Breisgau Brühl, Herdern, Hochdorf, Lehen, Zähringen
79110 Freiburg im Breisgau Betzenhausen, Brühl, Landwasser, Lehen, Mooswald
79111 Freiburg im Breisgau Betzenhausen, Haslach, Lehen, Mundenhof, Rieselfeld, St. Georgen, Tiengen
79112 Freiburg im Breisgau Munzingen, Opfingen, Tiengen, Waltershofen
79114 Freiburg im Breisgau Betzenhausen, Haslach, St. Georgen, Stühlinger, Weingarten
79115 Freiburg im Breisgau Haslach, St. Georgen, Stühlinger, Vauban, Weingarten, Wiehre
79117 Freiburg im Breisgau Ebnet, Kappel, Littenweiler, Oberau, Waldsee, Wiehre
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Wussten Sie schon?

Freiburg im Breisgau - Pflegeerlaubnis – die Voraussetzung für Tagesmütter

Tagesmutter / Babysitter

Um als Tagemutter / Tagesvater tätig zu werden, müssen gewisse Auflagen vom zuständigen Jugendamt erfüllt werden. Die Erfahrung im Umgang mit Kindern reicht da längst nicht aus. Laut § 43 SGB VIII (1) bedarf eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern einen Teiles des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut, eine Erlaubnis. Es muss nachgewiesen sein, das die Person ausreichend pädagogische Kompetenzen besitzt und keines der leiblichen bzw. Pflegekinder jeglicher Gefahr ausgesetzt ist. Damit ist sowohl das Kindeswohl als auch die Missachtung von Kindesrechten gemeint. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die finanziellen Mittel. Sind keine finanziell geordneten Verhältnisse festzustellen, rückt die Pflegeerlaubnis in weite Ferne. Auch sollte man beachten, dass die Raumgröße den Vorschriften des zuständigen Jugendamtes entspricht.