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Tagesmutter und Babysitter im Kreis Gießen

Infos zu Kinderbetreuung

Kinderbetreuung "Kleine Biber"

Goethestrasse 27
35444 Biebertal


Infos und Angebote



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Hessen


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35305 Grünberg Beltershain, Grünberg, Göbelnrod, Harbach, Klein-Eichen, Lardenbach, Lehnheim, Lumda, Queckborn, Reinhardshain, Seenbrücke ...
35321 Laubach Altenhain, Freienseen, Gonterskirchen, Laubach, Lauter, Münster, Ruppertsburg, Röthges, Wetterfeld
35394 Gießen Gießen, Rödgen, Wieseck
35396 Gießen Gießen, Wieseck
35398 Gießen Allendorf, Gießen, Kleinlinden, Lützellinden
35410 Hungen Bellersheim, Hungen, Inheiden, Langd, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen, Rodheim, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe ...
35415 Pohlheim Dorf-Güll, Garbenteich, Grüningen, Hausen, Holzheim, Watzenborn-Steinberg
35418 Buseck Alten-Buseck, Beuern, Großen-Buseck, Oppenrod, Reiskirchen, Trohe
35423 Lich Arnsburg, Bettenhausen, Birklar, Eberstadt, Langsdorf, Lich, Muschenheim, Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen
35428 Langgöns Cleeberg, Dornholzhausen, Espa, Langgöns, Niederkleen, Oberkleen
35435 Wettenberg Krofdorf-Gleiberg, Launsbach, Wißmar
35440 Linden Großen-Linden, Leihgestern
35444 Biebertal Fellingshausen, Frankenbach, Krumbach, Königsberg, Rodheim-Bieber, Vetzberg
35447 Reiskirchen Bersrod, Burkhardsfelden, Ettingshausen, Hattenrod, Lindenstruth, Reiskirchen, Saasen, Winnerod
35452 Heuchelheim Heuchelheim, Kinzenbach
35457 Lollar Lollar, Odenhausen, Ruttershausen, Salzböden
35460 Staufenberg Daubringen, Mainzlar, Staufenberg, Treis
35463 Fernwald Albach, Annerod, Steinbach
35466 Rabenau Allertshausen, Geilshausen, Kesselbach, Londorf, Odenhausen, Rüddingshausen
35469 Allendorf Allendorf, Climbach, Nordeck, Winnen

Wussten Sie schon?

Gießen - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.