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Tagesmutter und Babysitter im Kreis Gütersloh

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Nordrhein-Westfalen


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33332 Gütersloh Innenstadt, Spexard
33334 Gütersloh Avenwedde, Ebbesloh, Hollen, Innenstadt, Isselhorst, Niehorst, Spexard
33335 Gütersloh Avenwedde, Friedrichsdorf, Innenstadt, Spexard
33378 Rheda-Wiedenbrück Batenhorst, Lintel, Rheda, St Vit, Wiedenbrück
33397 Rietberg Bokel, Druffel, Mastholte, Neuenkirchen, Rietberg, Varensell, Westerwiehe
33415 Verl Bornholte Bhf, Kaunitz, Sende, Sürenheide, Verl
33428 Harsewinkel Greffen, Harsewinkel, Marienfeld
33442 Herzebrock-Clarholz Clarholz, Herzebrock
33449 Langenberg Benteler, Langenberg
33758 Schloß Holte-Stukenbrock Liemke, Schloß Holte, Sende, Stukenbrock, Stukenbrock-Senne
33775 Versmold Bockhorst, Hesselteich, Loxten, Oesterweg, Peckeloh, Versmold
33790 Halle Ascheloh, Bokel, Eggeberg, Halle, Hesseln, Hörste, Kölkebeck, Künsebeck
33803 Steinhagen Amshausen, Brockhagen, Steinhagen
33824 Werther Häger, Theenhausen, Werther
33829 Borgholzhausen Barnhausen, Berghausen, Borgholzhausen, Casum, Cleve, Hamlingdorf, Holtfeld, Kleekamp, Oldendorf, Ostbarthausen, Westbarthausen ...
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Gütersloh - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.