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Tagesmutter und Babysitter in Hattingen, Witten im Kreis Ennepe-Ruhr-Kreis

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Nordrhein-Westfalen


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42279 Wuppertal Barmen, Sprockhövel
42399 Wuppertal Beyenburg, Schwelm
45527 Hattingen Blankenstein, Bredenscheid-Stüter, Hattingen, Holthausen, Oberstüter, Welper
45529 Hattingen Bredenscheid-Stüter, Hattingen, Niederbonsfeld, Niederelfringhausen, Niederwenigern, Oberelfringhausen, Winz-Baak
45549 Sprockhövel Gennebreck, Haßlinghausen, Herzkamp, Hiddinghausen, Niedersprockhövel, Niederstüter, Obersprockhövel, Wetter
58091 Hagen Breckerfeld, Dahl, Eilpe, Emst, Mittelstadt, Wehringhausen
58256 Ennepetal Altenvoerde, Bilstein, Breckerfeld, Burg, Bülbringen, Büttenberg, Ennepetal, Hagen, Hasperbach, Heide, Herminghausen ...
58285 Gevelsberg Asbeck, Berge, Gevelsberg, Silschede
58300 Wetter Alt-Wetter, Esborn, Volmarstein, Wengern
58313 Herdecke Ahlenberg, Ende, Herdecke
58339 Breckerfeld Branten, Breckerfeld, Delle, Ehringhausen, Epscheid, Zurstraße
58452 Witten Bommern, Herbede, Mitte
58453 Witten Annen, Mitte, Rüdinghausen
58454 Witten Annen, Düren, Rüdinghausen, Stockum
58455 Witten Annen, Heven, Mitte
58456 Witten Herbede, Heven
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Ennepe-Ruhr-Kreis - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.