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Tagesmutter und Babysitter im Kreis Heidenheim

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73450 Neresheim Dehlingen, Dorfmerkingen, Dossingen, Eichhof, Eichplatte, Hochstatter Hof, Fleinersloh, Fluertshäuserhof, Gallusmühle, Haldenhöfe, Hinteres Härdtle ...
73566 Bartholomä Amalienhof, Bibersohl, Birkenteich, Innerer Kitzinghof, Irmannsweiler, Möhnhof, Rötenbach, Tannenhof, Wental, Ziegelhütte, Äußerer Kitzinghof ...
89168 Niederstotzingen Lontal, Niederstotzingen, Oberstotzingen, Stetten
89520 Heidenheim Aufhausen, Großkuchen, Innenstadt, Kleinkuchen, Nietheim, Schnaitheim
89522 Heidenheim an der Brenz Asbach, Buchhof, Christophruhe, Innenstadt, Mergelstetten, Neu Asbach, Oggenhausen
89537 Giengen an der Brenz Burgberg, Gerschweiler, Hermaringen, Hohenmemmingen, Hürben, Sachsenhausen
89542 Herbrechtingen Anhausen, Bissingen, Bolheim, Eselsburg, Hausen, Herbrechtingen, Industriepark
89547 Gerstetten Dettingen, Gerstetten, Gussenstadt, Heldenfingen, Heuchlingen, Heuchstetten, Sontbergen
89551 Königsbronn Itzelberg, Königsbronn, Ochsenberg, Zang
89555 Steinheim Sontheim im Stubental, Steinheim, Söhnstetten
89561 Dischingen Ballmertshofen, Demmingen, Dischingen, Dunstelkingen, Eglingen, Frickingen, Hofen, Iggenhausen, Katzenstein, Osterhofen, Schrezheim ...
89564 Nattheim Auernheim, Fleinheim, Nattheim, Steinweiler
89567 Sontheim Bergenweiler, Brenz, Sontheim
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Heidenheim - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.