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Tagesmutter und Babysitter in Bad Driburg, Warburg im Kreis Höxter

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32839 Steinheim Bergheim, Eichholz, Grevenhagen, Hagedorn, Ottenhausen, Rolfzen, Sandebeck, Steinheim, Vinsebeck
33014 Bad Driburg Alhausen, Bad Driburg, Bad Hermannsborn, Dringenberg, Erpentrup, Herste, Kühlsen, Langeland, Neuenheerse, Pömbsen, Reelsen ...
33034 Brakel Auenhausen, Beller, Bellersen, Brakel, Bökendorf, Erkeln, Frohnhausen, Gehrden, Hampenhausen, Hembsen, Hinnenburg ...
33039 Nieheim Entrup, Himmighausen, Holzhausen, Merlsheim, Nieheim, Oeynhausen, Sommersell
34414 Warburg Bonenburg, Calenberg, Dalheim, Daseburg, Dössel, Germete, Herlinghausen, Hohenwepel, Menne, Nörde, Ossendorf ...
34434 Borgentreich Borgentreich, Borgholz, Bühne, Drankhausen, Großeneder, Körbecke, Lütgeneder, Manrode, Muddenhagen, Natingen, Natzungen ...
34439 Willebadessen Altenheerse, Borlinghausen, Eissen, Engar, Fölsen, Helmern, Ikenhausen, Löwen, Niesen, Peckelsheim, Schweckhausen ...
37671 Höxter Albaxen, Bosseborn, Brenkhausen, Bruchhausen, Bödexen, Fürstenau, Godelheim, Höxter, Lüchtringen, Lütmarsen, Ottbergen ...
37688 Beverungen Amelunxen, Beverungen, Blankenau, Dalhausen, Drenke, Haarbrück, Herstelle, Jakobsberg, Rothe, Tietelsen, Wehrden ...
37696 Marienmünster Altenbergen, Born, Bredenborn, Bremerberg, Eilversen, Großenbreden, Hohehaus, Kleinenbreden, Kollerbeck, Löwendorf, Münsterbrock ...
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Höxter - Pflegeerlaubnis – die Voraussetzung für Tagesmütter

Tagesmutter / Babysitter

Um als Tagemutter / Tagesvater tätig zu werden, müssen gewisse Auflagen vom zuständigen Jugendamt erfüllt werden. Die Erfahrung im Umgang mit Kindern reicht da längst nicht aus. Laut § 43 SGB VIII (1) bedarf eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern einen Teiles des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut, eine Erlaubnis. Es muss nachgewiesen sein, das die Person ausreichend pädagogische Kompetenzen besitzt und keines der leiblichen bzw. Pflegekinder jeglicher Gefahr ausgesetzt ist. Damit ist sowohl das Kindeswohl als auch die Missachtung von Kindesrechten gemeint. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die finanziellen Mittel. Sind keine finanziell geordneten Verhältnisse festzustellen, rückt die Pflegeerlaubnis in weite Ferne. Auch sollte man beachten, dass die Raumgröße den Vorschriften des zuständigen Jugendamtes entspricht.