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Tagesmutter und Babysitter im Kreis Kitzingen

Infos zu Tagesmutter-Sickershausen

Tagesmutter-Sickershausen

Studierweg 11
97318 Kitzingen


Infos und Angebote



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Bayern


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96160 Geiselwind Burggrub, Dürrnbuch, Ebersbrunn, Füttersee, Geiselwind, Gräfenneuses, Haag, Hammermühle, Hohnsberg, Holzberndorf, Hutzelmühle ...
97318 Biebelried Biebelried, Hoheim, Hohenfeld, Kaltensondheim, Kitzingen, Repperndorf, Sickershausen, Westheim
97320 Albertshofen Albertshofen, Buchbrunn, Großlangheim, Mainstockheim, Sulzfeld
97332 Volkach Astheim, Dimbach, Eichfeld, Escherndorf, Fahr, Gaibach, Krautheim, Köhler, Obervolkach, Rimbach, Volkach
97334 Sommerach Nordheim, Sommerach
97337 Dettelbach Bibergau, Brück, Dettelbach, Effeldorf, Euerfeld, Mainsondheim, Neuses am Berg, Neusetz, Schernau, Schnepfenbach
97340 Martinsheim Enheim, Gnodstadt, Gnötzheim, Marktbreit, Martinsheim, Segnitz, Unterickelsheim
97342 Marktsteft Iffigheim, Marktsteft, Michelfeld, Obernbreit, Seinsheim, Tiefenstockheim, Wässerndorf
97346 Iphofen Birklingen, Dornheim, Hellmitzheim, Iphofen, Mönchsondheim, Nenzenheim, Possenheim
97348 Rödelsee Fröhstockheim, Hüttenheim, Markt Einersheim, Markt Herrnsheim, Rödelsee, Willanzheim
97353 Wiesentheid Feuerbach, Geesdorf, Reupelsdorf, Untersambach, Wiesentheid
97355 Wiesenbronn Abtswind, Atzhausen, Castell, Greuth, Haidt, Kleinlangheim, Rüdenhausen, Wiesenbronn, Wüstenfelden
97357 Prichsenstadt Altenschönbach, Bimbach, Brünnau, Järkendorf, Kirchschönbach, Laub, Neudorf, Neuses am Sand, Prichsenstadt, Stadelschwarzach
97359 Schwarzach Düllstadt, Gerlachshausen, Hörblach, Münsterschwarzach, Schwarzenau, Stadtschwarzach

Wussten Sie schon?

Kitzingen - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.