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Tagesmutter und Babysitter im Kreis Krefeld

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Nordrhein-Westfalen


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47798 Krefeld Cracau, Dießem/Lehmheide, Inrath/Kliedbruch, Kempener Feld/Baakeshof, Stadtmitte
47799 Krefeld Bockum, Cracau, Stadtmitte
47800 Krefeld Bockum, Gartenstadt, Oppum, Stadtmitte, Uerdingen, Verberg
47802 Krefeld Gartenstadt, Hülser Berg, Inrath/Kliedbruch, Traar, Uerdingen, Verberg
47803 Krefeld Benrad-Nord, Benrad-Süd, Bockum, Cracau, Hülser Berg, Inrath/Kliedbruch, Kempener Feld/Baakeshof, Stadtmitte
47804 Krefeld Benrad-Nord, Benrad-Süd, Fischeln, Forstwald, Hüls, Kempener Feld/Baakeshof
47805 Krefeld Dießem/Lehmheide, Fischeln
47807 Krefeld Dießem/Lehmheide, Fischeln
47809 Krefeld Bockum, Dießem/Lehmheide, Fischeln, Gellep-Stratum, Linn, Oppum
47829 Krefeld Gartenstadt, Uerdingen
47839 Krefeld Hüls, Hülser Berg, Inrath/Kliedbruch
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Wussten Sie schon?

Krefeld - Pflegeerlaubnis – die Voraussetzung für Tagesmütter

Tagesmutter / Babysitter

Um als Tagemutter / Tagesvater tätig zu werden, müssen gewisse Auflagen vom zuständigen Jugendamt erfüllt werden. Die Erfahrung im Umgang mit Kindern reicht da längst nicht aus. Laut § 43 SGB VIII (1) bedarf eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern einen Teiles des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut, eine Erlaubnis. Es muss nachgewiesen sein, das die Person ausreichend pädagogische Kompetenzen besitzt und keines der leiblichen bzw. Pflegekinder jeglicher Gefahr ausgesetzt ist. Damit ist sowohl das Kindeswohl als auch die Missachtung von Kindesrechten gemeint. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die finanziellen Mittel. Sind keine finanziell geordneten Verhältnisse festzustellen, rückt die Pflegeerlaubnis in weite Ferne. Auch sollte man beachten, dass die Raumgröße den Vorschriften des zuständigen Jugendamtes entspricht.