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Tagesmutter und Babysitter in Espelkamp, Bad Oeynhausen im Kreis Minden-Lübbecke

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32312 Lübbecke Alswede, Blasheim, Eilhausen, Gehlenbeck, Lübbecke, Nettelstedt, Obermehnen, Stockhausen
32339 Espelkamp Altgemeinde, Espelkamp, Fabbenstedt, Fiestel, Frotheim, Gestringen, Isenstedt, Preußisch Oldendorf, Schmalge, Vehlage
32351 Stemwede Arrenkamp, Destel, Dielingen, Drohne, Haldem, Levern, Niedermehnen, Oppendorf, Oppenwehe, Stemwede, Sundern ...
32369 Rahden Kleinendorf, Pr. Ströhen, Rahden, Sielhorst, Tonnenheide, Varl, Wehe
32423 Minden Aminghausen, Dankersen, Innenstadt, Leteln, Meißen, Päpinghausen
32425 Minden Innenstadt, Kutenhausen, Minderheide, Stemmer, Todtenhausen
32427 Minden Hahlen, Innenstadt
32429 Minden Barkhausen, Bölhorst, Dützen, Haddenhausen, Hahlen, Häverstädt, Innenstadt
32457 Porta Westfalica Barkhausen, Costedt, Eisbergen, Hausberge, Holtrup, Holzhausen, Kleinenbremen, Lerbeck, Lohfeld, Möllbergen, Nammen ...
32479 Hille Eickhorst, Hartum, Hille, Holzhausen, Holzhausen II, Nordhemmern, Oberlübbe, Rothenuffeln, Südhemmern, Unterlübbe
32545 Bad Oeynhausen Innenstadt, Lohe
32547 Bad Oeynhausen Innenstadt, Lohe, Rehme
32549 Bad Oeynhausen Dehme, Eidinghausen, Innenstadt, Volmerdingsen, Werste, Wulferdingsen
32609 Hüllhorst Ahlsen-Reineberg, Bröderhausen, Büttendorf, Holsen, Hüllhorst, Oberbauerschaft, Schnathorst, Tengern
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Minden-Lübbecke - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.