11.069
eingetragene Partner


Unternehmen eintragen!
Button YouTubeButton Facebook


Tagesmutter und Babysitter im Kreis Münster

Infos zu Mitucha

Mitucha

Handorfer Str. 39
48157 Handorf


Infos und Angebote



Geld verdienen im Nebenjob
Infos zu Tagesmutter

Tagesmutter

Leiferdingweg 12O
48161 Münster


Infos und Angebote


Anzeige


Nordrhein-Westfalen


Jetzt als Tagesmutter auf unserer Plattform eintragen!
Unternehmen eintragen!
48145 Münster Centrum, Mauritz
48147 Münster Centrum, Wienburg
48149 Münster Centrum, Gievenbeck, Sentrup, Wienburg
48151 Münster Aaseestadt, Centrum, Geist
48153 Münster Berg Fidel, Centrum, Geist
48155 Münster Centrum, Gelmer, Gremmendorf, Hafen, Handorf, Mauritz, Wolbeck
48157 Münster Coerde, Gelmer, Gremmendorf, Handorf, Kinderhaus, Mauritz, Sprakel, Wienburg
48159 Münster Centrum, Gievenbeck, Kinderhaus, Nienberge, Sprakel, Wienburg
48161 Münster Gievenbeck, Nienberge, Roxel, Sentrup, Sprakel
48165 Münster Amelsbüren, Angelmodde, Berg Fidel, Hiltrup
48167 Münster Angelmodde, Gremmendorf, Wolbeck

Wussten Sie schon?

Münster - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.