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Tagesmutter und Babysitter in Rodgau, Dreieich im Kreis Offenbach

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Hessen


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63110 Rodgau Dudenhofen, Hainhausen, Jügesheim, Nieder-Roden, Rollwald, Weiskirchen
63128 Dietzenbach Dietzenbach, Hexenberg, Steinberg
63150 Heusenstamm Heusenstamm, Rembrücken, Wildhof
63165 Mühlheim Dietesheim, Lämmerspiel, Mühlheim
63179 Obertshausen Hausen, Obertshausen
63225 Egelsbach Egelsbach, Industriegebiet, Langen, Linden, Oberlinden, Steinberg
63303 Dreieich Buchschlag, Dreieichenhain, Götzenhain, Offenthal, Sprendlingen
63322 Rödermark Messenhausen, Ober-Roden, Urberach, Waldacker
63500 Seligenstadt Froschhausen, Klein-Welzheim, Seligenstadt
63512 Hainburg Hainstadt, Klein-Krotzenburg
63533 Mainhausen Mainflingen, Zellhausen
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Wussten Sie schon?

Offenbach - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.