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Tagesmutter und Babysitter in Rastatt, Bühl im Kreis Rastatt

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76437 Rastatt Förch, Niederbühl, Ottersdorf, Plittersdorf, Rastatt, Rauental, Wintersdorf
76448 Durmersheim Durmersheim, Würmersheim
76456 Kuppenheim Kuppenheim, Oberndorf
76477 Elchesheim-Illingen Elchesheim, Illingen
76547 Sinzheim Halberstung, Kartung, Leiberstung, Müllhofen, Ortsgebiet, Winden
76571 Gaggenau Bad Rotenfels, Freiolsheim, Gaggenau, Hörden, Michelbach, Mittelberg, Moosbronn, Oberweier, Ottenau, Selbach, Sulzbach ...
76593 Gernsbach Gernsbach, Hilpertsau, Kaltenbronn, Lautenbach, Obertsrot, Reichental, Scheuern, Staufenberg
76596 Forbach Bermersbach, Erbersbronn, Forbach, Gausbach, Herrenwies, Hundsbach, Kirschbaumwasen, Langenbrand, Ottersweier, Raumünzach
76599 Weisenbach Au, Neudorf, Weisenbach, Weisenbachfabrik
77815 Bühl Altschweier, Balzhofen, Bühl, Bühlertal, Eisental, Moos, Neusatz, Oberbruch, Oberweier, Ottersweier, Sand ...
77833 Ottersweier Hatzenweier, Ortsgebiet, Ottersweier, Unzhurst
77836 Rheinmünster Greffern, Hildmannsfeld, Schwarzach, Stollhofen, Söllingen
77839 Lichtenau Grauelsbaum, Lichtenau, Muckenschopf, Scherzheim, Stadtgebiet, Ulm
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Rastatt - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.