10.934
eingetragene Partner


Unternehmen eintragen!
Button YouTubeButton Facebook


Tagesmutter und Babysitter in Bergheim, Kerpen im Kreis Rhein-Erft-Kreis

Anzeige
RED RAPTOR Website für Tippgeber


Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort aus, um zu einer Tagesmutter oder einem Babysitter zu gelangen. Mit einem "Klick" auf Nordrhein-Westfalen kommen Sie zurück zur Kreisseite.

Nordrhein-Westfalen


Jetzt als Tagesmutter auf unserer Plattform eintragen!
Unternehmen eintragen!
50126 Bergheim Bergheim, Glesch, Kenten, Paffendorf, Thorr, Zieverich
50127 Bergheim Ahe, Kenten, Quadrath-Ichendorf, Thorr
50129 Bergheim Auenheim, Bergheim, Büsdorf, Fliesteden, Glessen, Hüchelhoven, Niederaußem, Oberaußem, Rheidt
50169 Kerpen Balkhausen, Brüggen, Horrem, Neu-Bottenbroich, Türnich
50170 Kerpen Buir, Manheim, Sindorf
50171 Kerpen Bergerhausen, Blatzheim, Kerpen, Manheim-neu, Mödrath, Niederbolheim
50181 Bedburg Bedburg, Blerichen, Broich, Grottenherten, Kaster, Kirchherten, Kirchtroisdorf, Kirdorf, Kleintroisdorf, Königshoven, Lipp ...
50189 Elsdorf Angelsdorf, Berrendorf, Elsdorf, Esch, Etzweiler, Frankeshoven, Giesendorf, Grouven, Heppendorf, Neu-Etzweiler, Niederembt ...
50226 Frechen Bachem, Benzelrath, Buschbell, Frechen, Grefrath, Grube Carl, Habbelrath, Königsdorf, Neubuschbell
50259 Pulheim Brauweiler, Dansweiler, Freimersdorf, Geyen, Ingendorf, Manstedten, Orr, Pulheim, Sinnersdorf, Sinthern, Stommelerbusch ...
50321 Brühl Badorf, Brühl, Eckdorf, Heide, Kierberg, Pingsdorf, Schwadorf, Vochem
50354 Hürth Alstädten/Burbach, Alt-Hürth, Berrenrath, Efferen, Fischenich, Gleuel, Hermülheim, Kalscheuren, Kendenich, Knapsack, Sielsdorf ...
50374 Erftstadt Ahrem, Blessem, Bliesheim, Borr, Dirmerzheim, Erp, Frauenthal, Friesheim, Gymnich, Herrig, Kierdorf ...
50389 Wesseling Berzdorf, Keldenich, Urfeld, Wesseling
Anzeige
Geld verdienen im Nebenjob

Wussten Sie schon?

Rhein-Erft-Kreis - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.