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Tagesmutter und Babysitter in Salz, Bad Königshofen im Kreis Rhön-Grabfeld

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Bayern


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97528 Sulzdorf Obereßfeld, Schwanhausen, Serrfeld, Sternberg, Sulzdorf, Zimmerau
97616 Salz Salz, Brendlorenzen, Dürrnhof, Gartenstadt, Herschfeld, Lebenhan, Löhrieth, Mühlbach
97618 Hohenroth Eichenhausen, Heustreu, Hohenroth, Hollstadt, Junkershausen, Leutershausen, Niederlauer, Oberebersbach, Rödelmaier, Strahlungen, Unsleben ...
97631 Bad Königshofen Althausen, Aub, Bad Königshofen, Eyershausen, Gabolshausen, Ipthausen, Merkershausen, Untereßfeld
97633 Sulzfeld Alsleben, Aubstadt, Breitensee, Gollmuthhausen, Großbardorf, Großeibstadt, Herbstadt, Höchheim, Irmelshausen, Kleinbardorf, Kleineibstadt ...
97638 Mellrichstadt Bahra, Eußenhausen, Frickenhausen, Mellrichstadt, Mühlfeld, Roßrieth, Sondheim i. Grabfeld
97640 Stockheim Hendungen, Mittelstreu, Oberstreu, Rappershausen, Stockheim
97645 Ostheim Oberwaldbehrungen, Ostheim, Urspringen
97647 Hausen Filke, Hausen, Neustädtles, Nordheim, Roth, Schweinfurter Haus, Sondheim, Stetten, Thüringer Hütte, Völkershausen, Willmars
97650 Fladungen Brüchs, Fladungen, Heufurt, Leubach, Oberfladungen, Rüdenschwinden, Sands, Weimarschmieden
97653 Bischofsheim Bischofsheim, Frankenheim, Haselbach, Oberweißenbrunn, Unterweißenbrunn, Wegfurt
97654 Bastheim Bastheim, Braidbach, Geckenau, Reyersbach, Rödles, Simonshof, Unterwaldbehrungen, Wechterswinkel
97656 Oberelsbach Ginolfs, Oberelsbach, Sondernau, Unterelsbach, Weisbach
97657 Sandberg Kilianshof, Langenleiten, Sandberg, Schmalwasser, Waldberg
97659 Schönau Burgwallbach, Schönau
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Wussten Sie schon?

Rhön-Grabfeld - Pflegeerlaubnis – die Voraussetzung für Tagesmütter

Tagesmutter / Babysitter

Um als Tagemutter / Tagesvater tätig zu werden, müssen gewisse Auflagen vom zuständigen Jugendamt erfüllt werden. Die Erfahrung im Umgang mit Kindern reicht da längst nicht aus. Laut § 43 SGB VIII (1) bedarf eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern einen Teiles des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut, eine Erlaubnis. Es muss nachgewiesen sein, das die Person ausreichend pädagogische Kompetenzen besitzt und keines der leiblichen bzw. Pflegekinder jeglicher Gefahr ausgesetzt ist. Damit ist sowohl das Kindeswohl als auch die Missachtung von Kindesrechten gemeint. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die finanziellen Mittel. Sind keine finanziell geordneten Verhältnisse festzustellen, rückt die Pflegeerlaubnis in weite Ferne. Auch sollte man beachten, dass die Raumgröße den Vorschriften des zuständigen Jugendamtes entspricht.