10.921
eingetragene Partner


Unternehmen eintragen!
Button YouTubeButton Facebook


Tagesmutter und Babysitter in Senftenberg, Lübbenau/Spreewald im Kreis Oberspreewald-Lausitz

Anzeige
RED RAPTOR Website für Tippgeber


Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort aus, um zu einer Tagesmutter oder einem Babysitter zu gelangen. Mit einem "Klick" auf Brandenburg kommen Sie zurück zur Kreisseite.

Brandenburg


Jetzt als Tagesmutter auf unserer Plattform eintragen!
Unternehmen eintragen!
01945 Ruhland Arnsdorf, Biehlen, Frauendorf, Grünewald, Guteborn, Hermsdorf, Hohenbocka, Jannowitz, Kroppen, Lindenau, Lipsa ...
01968 Senftenberg Brieske, Großkoschen, Hörlitz, Kleinkoschen, Niemtsch, Sedlitz, Senftenberg
01979 Lauchhammer Grünewalde, Kostebrau, Lauchhammer
01983 Großräschen Allmosen, Barzig, Dörrwalde, Freienhufen, Großräschen, Saalhausen, Wormlage, Woschkow
01990 Ortrand Frauwalde, Großkmehlen, Kleinkmehlen, Ortrand
01994 Schipkau Annahütte, Drochow, Meuro, Raststätte Freienhufen
03103 Neupetershain Bahnsdorf, Geisendorf, Lindchen, Lubochow, Neupetershain, Neupetershain Nord, Ressen
03205 Calau Bolschwitz, Bronkow, Buckow, Cabel, Calau, Craupe, Erlenau, Gollmitz, Groß Jehser, Groß Mehßow, Kalkwitz ...
03222 Lübbenau/Spreewald Bischdorf, Boblitz, Eisdorf, Groß Beuchow, Groß Klessow, Groß Lübbenau, Groß Radden, Hindenberg, Kittlitz, Klein Beuchow, Klein Klessow ...
03226 Vetschau Belten, Briesen, Dubrau, Gahlen, Göritz, Jehschen, Koßwig, Laasow, Lobendorf, Missen, Naundorf ...
03229 Altdöbern Altdöbern, Buchwäldchen, Chransdorf, Gosda, Muckwar, Peitzendorf, Pritzen, Ranzow, Reddern, Schöllnitz
Anzeige
Geld verdienen im Nebenjob

Wussten Sie schon?

Oberspreewald-Lausitz - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.