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Tagesmutter und Babysitter in Spremberg, Forst (Lausitz) im Kreis Spree-Neiße

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03058 Frauendorf Bagenz, Drieschnitz, Frauendorf, Gablenz, Groß Döbbern, Groß Oßnig, Haasow, Kahsel, Kathlow, Klein Döbbern, Komptendorf ...
03096 Burg (Spreewald) Brahmow, Briesen, Burg, Dissen, Fehrow, Guhrow, Müschen, Ruben, Schmogrow, Striesow, Werben
03099 Kolkwitz Babow, Brodtkowitz, Dahlitz, Eichow, Glinzig, Gulben, Hänchen, Kackrow, Klein Gaglow, Kolkwitz, Krieschow ...
03116 Drebkau Casel, Domsdorf, Drebkau, Greifenhain, Jehserig, Kausche, Laubst, Leuthen, Schorbus, Siewisch
03119 Welzow Proschim, Welzow
03130 Spremberg Bloischdorf, Bohsdorf, Bühlow, Friedrichshain, Graustein, Groß Luja, Haidemühl, Horlitza, Hornow, Jämlitz, Klein Düben ...
03149 Forst (Lausitz) Bademeusel, Bohrau, Briesnig, Dubrau, Forst-Stadt, Gahry, Gosda, Groß Jamno, Groß Schacksdorf, Jethe, Klein Bademeusel ...
03159 Döbern Döbern, Groß Kölzig, Jerischke, Jocksdorf, Klein Kölzig, Preschen
03172 Guben Atterwasch, Bresinchen, Bärenklau, Deulowitz, Grabko, Grano, Grießen, Groß Drewitz, Groß Gastrose, Guben, Kerkwitz ...
03185 Peitz Bärenbrück, Cottbuser Vorstadt, Drachhausen, Drehnow, Drehnower Vorstadt, Grötsch, Gubener-Vorstadt, Heinersbrück, Malxebogen, Maust, Neuendorf ...
03197 Jänschwalde Drewitz, Jänschwalde, Jänschwalde Ost
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Spree-Neiße - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.