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Tagesmutter und Babysitter in Taunusstein, Idstein im Kreis Rheingau-Taunus-Kreis

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65232 Taunusstein Bleidenstadt, Hahn, Hambach, Neuhof, Niederlibbach, Orlen, Seitzenhahn, Watzhahn, Wehen, Wingsbach
65307 Bad Schwalbach Adolfseck, Bad Schwalbach, Fischbach, Heimbach, Hettenhain, Langenseifen, Lindschied, Ramschied
65321 Heidenrod Algenroth, Dickschied, Egenroth, Geroldstein, Grebenroth, Hilgenroth, Huppert, Kemel, Langschied, Laufenselden, Mappershain ...
65326 Aarbergen Daisbach, Hausen über Aar, Kettenbach, Michelbach, Panrod, Rückershausen, Sandersmühle
65329 Hohenstein Born, Breithardt, Burg-Hohenstein, Hennethal, Holzhausen, Steckenroth, Strinz-Margarethä
65344 Eltville Martinsthal
65347 Eltville Hattenheim
65366 Geisenheim Geisenheim, Johannisberg, Marienthal, Stephanshausen
65375 Oestrich-Winkel Hallgarten, Mittelheim, Oestrich, Winkel
65385 Rüdesheim am Rhein Am Rüdesheimer Hafen, Assmannshausen, Aulhausen, Presberg, Rüdesheim am Rhein
65388 Schlangenbad Bärstadt, Georgenborn, Hausen vor der Höhe, Niedergladbach, Obergladbach, Schlangenbad, Wambach
65391 Lorch Espenschied, Lorch, Lorchhausen, Ransel, Sauerthal, Wollmerschied
65510 Idstein Bechtheim, Beuerbach, Dasbach, Ehrenbach, Eschenhahn, Görsroth, Hasenmühle, Heftrich, Hühnerkirche, Idstein, Kesselbach ...
65527 Niedernhausen Engenhahn, Königshofen, Niedernhausen, Niederseelbach, Oberjosbach, Oberseelbach
65529 Waldems Stadt, Bermbach, Esch, Idstein, Niederems, Reichenbach, Steinfischbach, Wüstems
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Rheingau-Taunus-Kreis - Pflegeerlaubnis – die Voraussetzung für Tagesmütter

Tagesmutter / Babysitter

Um als Tagemutter / Tagesvater tätig zu werden, müssen gewisse Auflagen vom zuständigen Jugendamt erfüllt werden. Die Erfahrung im Umgang mit Kindern reicht da längst nicht aus. Laut § 43 SGB VIII (1) bedarf eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern einen Teiles des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut, eine Erlaubnis. Es muss nachgewiesen sein, das die Person ausreichend pädagogische Kompetenzen besitzt und keines der leiblichen bzw. Pflegekinder jeglicher Gefahr ausgesetzt ist. Damit ist sowohl das Kindeswohl als auch die Missachtung von Kindesrechten gemeint. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die finanziellen Mittel. Sind keine finanziell geordneten Verhältnisse festzustellen, rückt die Pflegeerlaubnis in weite Ferne. Auch sollte man beachten, dass die Raumgröße den Vorschriften des zuständigen Jugendamtes entspricht.