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Tagesmutter und Babysitter im Kreis Tübingen

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Baden-Württemberg


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72070 Hohenentringen Hagelloch, Hirschau, Hohenentringen, Innenstadt, Unterjesingen, Weststadt
72072 Tübingen Bühl, Derendingen, Gartenstadt, Innenstadt, Kilchberg, Kreßbach, Lustnau, Südstadt, Weilheim
72074 Tübingen Bebenhausen, Denzenberg, Innenstadt, Lustnau, Pfrondorf, Österberg
72076 Tübingen Innenstadt, Nordstadt, Sand, Waldhäuser, Waldhäuser-Ost, Wanne
72108 Rottenburg Bad Niedernau, Baisingen, Bieringen, Dettingen, Eckenweiler, Ergenzingen, Frommenhausen, Hailfingen, Hemmendorf, Kiebingen, Obernau ...
72116 Mössingen Belsen, Mössingen, Talheim, Öschingen
72119 Ammerbuch Altingen, Breitenholz, Entringen, Pfäffingen, Poltringen, Reusten
72127 Kusterdingen Immenhausen, Jettenburg, Kusterdingen, Mähringen, Wankheim
72138 Kirchentellinsfurt Im Hengstrain, Kirchentellinsfurt
72149 Neustetten Nellingsheim, Remmingsheim, Wolfenhausen
72181 Starzach Bierlingen, Börstingen, Felldorf, Sulzau, Wachendorf
72810 Gomaringen Gomaringen, Stockach
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Wussten Sie schon?

Tübingen - Pflegeerlaubnis – die Voraussetzung für Tagesmütter

Tagesmutter / Babysitter

Um als Tagemutter / Tagesvater tätig zu werden, müssen gewisse Auflagen vom zuständigen Jugendamt erfüllt werden. Die Erfahrung im Umgang mit Kindern reicht da längst nicht aus. Laut § 43 SGB VIII (1) bedarf eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern einen Teiles des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut, eine Erlaubnis. Es muss nachgewiesen sein, das die Person ausreichend pädagogische Kompetenzen besitzt und keines der leiblichen bzw. Pflegekinder jeglicher Gefahr ausgesetzt ist. Damit ist sowohl das Kindeswohl als auch die Missachtung von Kindesrechten gemeint. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die finanziellen Mittel. Sind keine finanziell geordneten Verhältnisse festzustellen, rückt die Pflegeerlaubnis in weite Ferne. Auch sollte man beachten, dass die Raumgröße den Vorschriften des zuständigen Jugendamtes entspricht.