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Tagesmutter und Babysitter in Varel, Schortens im Kreis Friesland

Infos zu Kindertagespflege

Kindertagespflege

Gödenserstr 39
26452 Dykhausen


Infos und Angebote



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Niedersachsen


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26316 Varel Altjührden, Borgstede, Bramloge, Büppel, Dangast, Dangastermoor, Grünenkamp, Hohelucht, Hohenberge, Jeringhave, Jethausen ...
26340 Zetel Astederfeld, Bohlenberge, Bohlenbergerfeld, Collstede, Driefel, Fuhrenkamp, Hoheliet, Idagroden, Neuenburg, Neuenburgerfeld, Ruttel ...
26345 Bockhorn Blauhand, Bockhorn, Bockhornerfeld, Bredehorn, Ellenserdammersiel, Grabstede, Jührdenerfeld, Moorwinkelsdamm, Osterforde, Steinhausen
26409 Wittmund Altfunnixsiel, Ardorf, Asel, Berdum, Blersum, Burhafe, Buttforde, Carolinensiel, Eggelingen, Esens, Friedeburg ...
26419 Schortens Accum, Grafschaft, Heidmühle, Middelsfähr, Ostiem, Roffhausen, Schoost, Schortens, Sillenstede, Upjever, Wilhelmshaven
26434 Wangerland Altgarmssiel, Bassens, Crildumersiel, Friederikensiel, Friedrich Augustengroden, Funnens, Grimmens, Haddien, Hohenkirchen, Hooksiel, Horum ...
26441 Jever Cleverns-Sandel, Groß Hauskreuz, Jever, Moorwarfen, Rahrdum
26452 Sande Altgödens, Cäciliengroden, Dykhausen, Gödens, Mariensiel, Neustadtgödens, Sande

Wussten Sie schon?

Friesland - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.