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Wussten Sie schon?
Kinderrechte sind spezielle Rechte die sich auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen beziehen. Im Gegensatz zu Menschenrechten und anderen Gesetzlichkeiten sind die Kinderrechte erst seit einem relativ kurzen Zeitraum rechtens/festgeschrieben. Die erste Überlegung, die Kindheit als eigenständigen Lebensabschnitt zu sehen, hat sich erst mit der Aufklärung entwickelt. Es gab einige Verbesserungen, wie die Forderungen di e kindlichen Bedürfnisse mehr zu achten und die Trennung des Jugend- und Erwachsenenstrafrecht. Doch keine expliziten Gesetze für Kinder. Problematisch war auch, dass durch den Wandel von Arbeit und Familie viele Kleinkinder vernachlässigt wurden. Die erste Form von Fürsorgeerziehung waren Repressionsmaßnahmen und würden heutzutage als Kindesmisshandlung gewertet werden. Im Jahre 1900 sprach die schwedische Eugenikerin und Reformpädagogin Ellen Key das 20. Jahrhundert als das „Jahrhundert des Kindes“ aus. 23 Jahre später verfasste die britische Lehrerin EglantyneJebb die ersten Rechte des Kindes, welche die Grundlage für die Erklärung der Kinderechte, der Generalversammlung des Völkerbundes war (Genfer Erklärung). Diese sollte die Kinder in der Zwischenkriegszeit schützen. Im Nationalsozialismus wurde eine härtere Erziehung gewünscht und Rassismus wurde den Kindern an den Schulen gelehrt. Viele Kinder wurden zu dieser Zeit misshandelt oder ermordet. Zum Schutz der Kinder gründete sich daher 1945 das Kinderhilfswerk UNICEF. 1949 trat das Grundgesetz in Kraft, in der wiederum die Kinder unerwähnt blieben. 1959 verabschiedete die UN die Erklärung der Rechte des Kindes. Die Erklärung von 1924 wurde dadurch aufgehoben. Durch die Kinderladenbewegung und deren antiautoritären Erziehung kamen in den siebziger Jahren in Deutschland erneut Diskussionen auf. 1973 wurde daher die körperliche Züchtigung an bundesdeutschen Schulen verboten. In der DDR war dies seit 1949 verboten. Am 20.11.1989 beschloss die UN dann die internationale Kinderrechtskonvention, die ein Jahr später in Kraft trat. Seit dem ist der 20.November der Tag der Kinderrechte. Seit daher versuchen viele Organisationen den Kinderrechten auch Verfassungsstatus zu verleihen. Jedoch weigert sich die Bundesregierung bislang die Kinderrechtskonvention vorbehaltslos zu ratifizieren. Grundlegend gibt es folgende Kinderrechte:
• Recht auf eine gewaltfreie Erziehung
• Schutz vor Ausbeutung
• Recht auf Bildung
• Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit Rechte der Familie auf Schutz
• Recht auf staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen
• Recht auf Beteiligung bei Entscheidungen, die sie betreffen
• Recht auf Fürsorge
• Recht auf Ernährung
• Recht auf Partizipation
• Recht auf Meinungsäußerung
• Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt
• Recht auf Gesellschaft und Freunde jeder Art
• Recht auf Schule, Ausbildung und Selbstständigkeit
• Recht auf Eigentum
• Recht auf Freiheit