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Tagesmutter und Babysitter im Kreis Wolfenbüttel

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Niedersachsen


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38162 Cremlingen Abbenrode, Cremlingen, Destedt, Gardessen, Hemkenrode, Hordorf, Klein Schöppenstedt, Schandelah, Schulenrode, Weddel
38170 Schöppenstedt Ampleben, Bansleben, Barnstorf, Berklingen, Eilum, Eitzum, Groß Dahlum, Groß Vahlberg, Klein Dahlum, Klein Vahlberg, Kneitlingen ...
38173 Sickte Apelnstedt, Dettum, Erkerode, Evessen, Gilzum, Hachum, Hötzum, Lucklum, Mönchevahlberg, Niedersickte, Obersickte ...
38271 Baddeckenstedt Baddeckenstedt, Binder, Groß Heere, Oelber am weißen Wege, Rhene, Wartjenstedt
38272 Burgdorf Berel, Burgdorf, Hohenassel, Nordassel, Westerlinde
38274 Elbe Groß Elbe, Gustedt, Klein Elbe
38275 Haverlah Haverlah, Steinlah
38300 Wolfenbüttel Juliusstadt, Linden, Stadtgebiet, Wendessen
38302 Wolfenbüttel Ahlum, Atzum, Juliusstadt, Salzdahlum, Stadtgebiet
38304 Wolfenbüttel Adersheim, Auguststadt, Fümmelse, Groß Stöckheim, Halchter, Leinde, Stadtgebiet
38312 Achim Achim, Bornum, Börßum, Cramme, Dorstadt, Groß Flöthe, Heiningen, Kalme, Klein Flöthe, Ohrum, Seinstedt
38315 Schladen Beuchte, Gielde, Hornburg, Isingerode, Schladen, Wehre, Werlaburgdorf
38319 Remlingen Groß Biewende, Klein Biewende, Remlingen
38321 Denkte Groß Denkte, Klein Denkte, Neindorf, Sottmar
38322 Hedeper Hedeper, Wetzleben
38324 Kissenbrück Hedwigsburg, Kissenbrück
38327 Semmenstedt Semmenstedt, Timmern
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Wussten Sie schon?

Wolfenbüttel - Pflegeerlaubnis – die Voraussetzung für Tagesmütter

Tagesmutter / Babysitter

Um als Tagemutter / Tagesvater tätig zu werden, müssen gewisse Auflagen vom zuständigen Jugendamt erfüllt werden. Die Erfahrung im Umgang mit Kindern reicht da längst nicht aus. Laut § 43 SGB VIII (1) bedarf eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern einen Teiles des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut, eine Erlaubnis. Es muss nachgewiesen sein, das die Person ausreichend pädagogische Kompetenzen besitzt und keines der leiblichen bzw. Pflegekinder jeglicher Gefahr ausgesetzt ist. Damit ist sowohl das Kindeswohl als auch die Missachtung von Kindesrechten gemeint. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die finanziellen Mittel. Sind keine finanziell geordneten Verhältnisse festzustellen, rückt die Pflegeerlaubnis in weite Ferne. Auch sollte man beachten, dass die Raumgröße den Vorschriften des zuständigen Jugendamtes entspricht.