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Tagesmutter und Babysitter im Kreis Kusel

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Rheinland-Pfalz


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66869 Kusel Blaubach, Bledesbach, Diedelkopf, Industriegebiet, Industriegebiet/B 420, Kaserne, Kusel, Ruthweiler, Schellweiler
66871 Pfeffelbach Albessen, Dennweiler, Ehweiler, Etschberg, Frohnbach, Godelhausen, Haschbach, Herchweiler, Konken, Körborn, Oberalben ...
66885 Altenglan Altenglan, Bedesbach, Mühlbach, Patersbach, Sulzbacherhof
66887 Rammelsbach Bosenbach, Elzweiler, Erdesbach, Eschenau, Friedelhausen, Föckelberg, Glanbrücken, Gumbsweiler, Horschbach, Jettenbach, Neunkirchen ...
66901 Schönenberg-Kübelberg Kübelberg, Sand, Schmittweiler, Schönenberg
66903 Altenkirchen Altenkirchen, Dittweiler, Frohnhofen, Gries, Lindenhof, Ohmbach
66904 Brücken Brücken, Börsborn, Haseldell, Lebecksmühle
66907 Glan-Münchweiler Glan-Münchweiler, Rehweiler
66909 Herschweiler-Pettersheim Eisenbach, Gimsbach, Henschtal, Herschweiler-Pettersheim, Hüffler, Krottelbach, Langenbach, Liebsthal, Matzenbach, Nanzdietschweiler, Quirnbach ...
66916 Breitenbach Breitenbach, Dunzweiler, Hainhof
67746 Langweiler Langweiler, Merzweiler, Unterjeckenbach
67749 Offenbach-Hundheim Nerzweiler, Offenbach-Hundheim
67752 Wolfstein Oberweiler-Tiefenbach, Rutsweiler, Wolfstein
67753 Rothselberg Aschbach, Einöllen, Hefersweiler, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg
67756 Hinzweiler Hinzweiler, Oberweiler im Tal
67757 Kreimbach-Kaulbach Kreimbach-Kaulbach
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Kusel - Pflegeerlaubnis – die Voraussetzung für Tagesmütter

Tagesmutter / Babysitter

Um als Tagemutter / Tagesvater tätig zu werden, müssen gewisse Auflagen vom zuständigen Jugendamt erfüllt werden. Die Erfahrung im Umgang mit Kindern reicht da längst nicht aus. Laut § 43 SGB VIII (1) bedarf eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern einen Teiles des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut, eine Erlaubnis. Es muss nachgewiesen sein, das die Person ausreichend pädagogische Kompetenzen besitzt und keines der leiblichen bzw. Pflegekinder jeglicher Gefahr ausgesetzt ist. Damit ist sowohl das Kindeswohl als auch die Missachtung von Kindesrechten gemeint. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die finanziellen Mittel. Sind keine finanziell geordneten Verhältnisse festzustellen, rückt die Pflegeerlaubnis in weite Ferne. Auch sollte man beachten, dass die Raumgröße den Vorschriften des zuständigen Jugendamtes entspricht.