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Tagesmutter und Babysitter im Kreis Ludwigshafen am Rhein

Infos zu Mo-Mi Top-Tagesmutter

Mo-Mi Top-Tagesmutter

Batschkastraße 20
67065 Ludwigshafen


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Rheinland-Pfalz


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67059 Ludwigshafen am Rhein Mitte, Mundenheim, West
67065 Ludwigshafen am Rhein Gartenstadt, Maudach, Mundenheim, Rheingönheim, West
67067 Ludwigshafen am Rhein Gartenstadt, Maudach, Rheingönheim
67069 Ludwigshafen am Rhein Edigheim, Oppau, Pfingstweide
67071 Ludwigshafen am Rhein Oggersheim, Ruchheim

Wussten Sie schon?

Ludwigshafen am Rhein - Pflegeerlaubnis – die Voraussetzung für Tagesmütter

Tagesmutter / Babysitter

Um als Tagemutter / Tagesvater tätig zu werden, müssen gewisse Auflagen vom zuständigen Jugendamt erfüllt werden. Die Erfahrung im Umgang mit Kindern reicht da längst nicht aus. Laut § 43 SGB VIII (1) bedarf eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern einen Teiles des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut, eine Erlaubnis. Es muss nachgewiesen sein, das die Person ausreichend pädagogische Kompetenzen besitzt und keines der leiblichen bzw. Pflegekinder jeglicher Gefahr ausgesetzt ist. Damit ist sowohl das Kindeswohl als auch die Missachtung von Kindesrechten gemeint. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die finanziellen Mittel. Sind keine finanziell geordneten Verhältnisse festzustellen, rückt die Pflegeerlaubnis in weite Ferne. Auch sollte man beachten, dass die Raumgröße den Vorschriften des zuständigen Jugendamtes entspricht.