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Tagesmutter und Babysitter in Ingelheim, Budenheim im Kreis Mainz-Bingen

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55270 Ober-Olm Bubenheim, Engelstadt, Essenheim, Jugenheim, Klein-Winternheim, Ober-Olm, Schwabenheim, Sörgenloch, Zornheim
55271 Stadecken-Elsheim Stadecken-Elsheim
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55283 Nierstein Nierstein, Schwabsburg
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55413 Trechtingshausen Manubach, Niederheimbach, Oberdiebach, Oberheimbach, Rheindiebach, Trechtingshausen, Weiler, Winzberg
55422 Breitscheid Bacharach, Breitscheid, Henschhausen, Medenscheid, Neurath, Steeg
55424 Münster-Sarmsheim Münster-Sarmsheim
55425 Waldalgesheim Genheim, Waldalgesheim
55435 Gau-Algesheim Gau-Algesheim
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55457 Gensingen Gensingen, Horrweiler
55459 Grolsheim Aspisheim, Grolsheim
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Mainz-Bingen - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.