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Tagesmutter und Babysitter in Bad Berka, Apolda im Kreis Weimarer Land

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99438 Bad Berka Bad Berka, Bergern, Buchfart, Böttelborn, Gutendorf, Hetschburg, Kottendorf, Meckfeld, München, Oettern, Schoppendorf ...
99439 Berlstedt Ballstedt, Berlstedt, Buttelstedt, Daasdorf bei Buttelstedt, Ettersburg, Großobringen, Haindorf, Heichelheim, Hottelstedt, Kleinobringen, Krautheim ...
99441 Magdala Denstedt, Döbritschen, Frankendorf, Großschwabhausen, Göttern, Hammerstedt, Hohlstedt, Kiliansroda, Kleinschwabhausen, Kromsdorf, Kötschau ...
99444 Blankenhain Altdörnfeld, Blankenhain, Drößnitz, Großlohma, Hochdorf, Keßlar, Kleinlohma, Krakendorf, Lengefeld, Lotschen, Loßnitz ...
99448 Kranichfeld Barchfeld, Hohenfelden, Kranichfeld, Nauendorf, Rittersdorf, Stedten
99510 Apolda Apolda, Eckolstädt, Flurstedt, Gebstedt, Goldbach, Großromstedt, Hermstedt, Herressen-Sulzbach, Kapellendorf, Kleinromstedt, Kösnitz ...
99518 Bad Sulza Auerstedt, Bad Sulza, Bergsulza, Darnstedt, Eberstedt, Escherode, Großheringen, Kaatschen-Weichau, Ködderitzsch, Lachstedt, Niedertrebra ...
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Wussten Sie schon?

Weimarer Land - Pflegeerlaubnis – die Voraussetzung für Tagesmütter

Tagesmutter / Babysitter

Um als Tagemutter / Tagesvater tätig zu werden, müssen gewisse Auflagen vom zuständigen Jugendamt erfüllt werden. Die Erfahrung im Umgang mit Kindern reicht da längst nicht aus. Laut § 43 SGB VIII (1) bedarf eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern einen Teiles des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut, eine Erlaubnis. Es muss nachgewiesen sein, das die Person ausreichend pädagogische Kompetenzen besitzt und keines der leiblichen bzw. Pflegekinder jeglicher Gefahr ausgesetzt ist. Damit ist sowohl das Kindeswohl als auch die Missachtung von Kindesrechten gemeint. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die finanziellen Mittel. Sind keine finanziell geordneten Verhältnisse festzustellen, rückt die Pflegeerlaubnis in weite Ferne. Auch sollte man beachten, dass die Raumgröße den Vorschriften des zuständigen Jugendamtes entspricht.