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Tagesmutter und Babysitter im Kreis Koblenz

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Rheinland-Pfalz


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56068 Koblenz Altstadt, Mitte, Rauental, Stolzenfels, Süd
56070 Koblenz Bubenheim, Industriegebiet, Kesselheim, Lützel, Metternich, Neuendorf, Rübenach, Wallersheim
56072 Koblenz Bassenheim, Güls, Kobern-Gondorf, Metternich, Rübenach
56073 Koblenz Goldgrube, Lay, Mitte, Moselweiß, Rauental, Süd
56075 Koblenz Karthause, Mitte, Oberwerth, Stolzenfels, Süd
56076 Koblenz Ehrenbreitstein, Horchheim, Horchheimer Höhe, Pfaffendorf, Pfaffendorfer Höhe
56077 Koblenz Arenberg, Arzheim, Asterstein, Ehrenbreitstein, Horchheimer Höhe, Immendorf, Niederberg
56220 Urmitz Bassenheim, Kaltenengers, Kettig, Sankt Sebastian, Urmitz
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Wussten Sie schon?

Koblenz - Pflegeerlaubnis – die Voraussetzung für Tagesmütter

Tagesmutter / Babysitter

Um als Tagemutter / Tagesvater tätig zu werden, müssen gewisse Auflagen vom zuständigen Jugendamt erfüllt werden. Die Erfahrung im Umgang mit Kindern reicht da längst nicht aus. Laut § 43 SGB VIII (1) bedarf eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Eltern einen Teiles des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut, eine Erlaubnis. Es muss nachgewiesen sein, das die Person ausreichend pädagogische Kompetenzen besitzt und keines der leiblichen bzw. Pflegekinder jeglicher Gefahr ausgesetzt ist. Damit ist sowohl das Kindeswohl als auch die Missachtung von Kindesrechten gemeint. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die finanziellen Mittel. Sind keine finanziell geordneten Verhältnisse festzustellen, rückt die Pflegeerlaubnis in weite Ferne. Auch sollte man beachten, dass die Raumgröße den Vorschriften des zuständigen Jugendamtes entspricht.