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Tagesmutter und Babysitter in Daun, Gerolstein im Kreis Vulkaneifel

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Rheinland-Pfalz


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53539 Kelberg Bodenbach, Bongard, Borler, Brücktal, Gelenberg, Hünerbach, Kelberg, Kirsbach, Köttelbach, Meisenthal, Reimerath ...
54550 Daun Boverath, Daun, Gemünden, Neunkirchen, Pützborn, Rengen, Steinborn, Waldkönigen, Weiersbach
54552 Üdersdorf Beinhausen, Boxberg, Brockscheid, Brück, Darscheid, Demerath, Dockweiler, Dreis, Ellscheid, Gefell, Hörscheid ...
54558 Gillenfeld Gillenfeld, Mückeln, Saxler, Sprink, Strohn, Winkel
54568 Gerolstein Bewingen, Büscheich, Gees, Gerolstein, Hinterhausen, Lissingen, Michelbach, Müllenborn, Oos, Roth, Stadtmitte
54574 Birresborn Birresborn, Kopp, Rom
54576 Hillesheim Bolsdorf, Dohm, Hillesheim, Lammersdorf, Niederbettingen
54578 Walsdorf Basberg, Berndorf, Kerpen, Loogh, Mirbach, Nohn, Oberbettingen, Oberehe, Stroheich, Walsdorf, Wiesbaum ...
54579 Üxheim Ahütte, Flesten, Heyroth, Leudersdorf, Niederehe, Nollenbach, Üxheim
54584 Jünkerath Feusdorf, Gönnersdorf, Jünkerath
54587 Lissendorf Birgel, Lissendorf
54589 Stadtkyll Kerschenbach, Schönfeld, Stadtkyll
54611 Hallschlag Hallschlag, Scheid
56767 Uersfeld Gunderath, Höchstberg, Kaperich, Kolverath, Kölnische Höfe, Kötterichen, Lirstal, Mosbruch, Oberelz, Sassen, Uersfeld ...
56769 Retterath Arbach, Bereborn, Mannebach, Retterath, Salcherath
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Vulkaneifel - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.