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Tagesmutter und Babysitter in Heilbad Heiligenstadt, Kallmerode im Kreis Eichsfeld

Infos zu Kindertagespflegeeinrichtung

Kindertagespflegeeinrichtung "Natur-Hüpfer"

Kallmeröder Straße 2
37327 Kallmerode OT Beinrode


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Kindertagespflege Räuberburg

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37351 Helmsdorf


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37308 Heilbad Heiligenstadt Bebendorf, Bernterode, Bischhagen, Bodenrode, Döringsdorf, Ershausen, Flinsberg, Geisleden, Geismar, Glasehausen, Großtöpfer ...
37318 Uder Arenshausen, Asbach, Birkenfelde, Bornhagen, Burgwalde, Dieterode, Dietzenrode, Eichstruth, Freienhagen, Fretterode, Fürstenhagen ...
37327 Kallmerode Beinrode, Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Hausen, Kallmerode, Wingerode
37339 Breitenworbis Adelsborn, Ascherode, Berlingerode, Bernterode, Bleckenrode, Bodenstein, Brehme, Breitenworbis, Buchmühle, Buhla, Böseckendorf ...
37345 Bischofferode Bischofferode, Bockelnhagen, Epschenrode, Gerode, Großbodungen, Hauröden, Holungen, Jützenbach, Neubleicherode, Neustadt, Silkerode ...
37351 Dingelstädt Dingelstädt, Helmsdorf, Kefferhausen, Kreuzebra, Silberhausen
37355 Niederorschel Deuna, Gerterode, Kleinbartloff, Niederorschel, Oberorschel, Reifenstein, Rüdigershagen, Vollenborn
37359 Küllstedt Büttstedt, Effelder, Großbartloff, Küllstedt, Wachstedt

Wussten Sie schon?

Eichsfeld - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.