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Tagesmutter und Babysitter in Ilmenau, Arnstadt im Kreis Ilm-Kreis

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Thüringen


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98559 Oberhof Gehlberg, Oberhof, Suhl
98693 Ilmenau Heyda, Ilmenau, Manebach, Martinroda, Oberpörlitz, Roda, Unterpörlitz
98701 Großbreitenbach Allersdorf, Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Großbreitenbach, Herschdorf, Neustadt, Wildenspring, Willmersdorf
98704 Langewiesen Annawerk, Bücheloh, Gräfinau-Angstedt, Langewiesen, Lehmannsbrück, Oehrenstock, Wümbach
98708 Gehren Gehren, Jesuborn, Möhrenbach, Pennewitz
98714 Stützerbach Ilmenau, Stützerbach
98716 Geraberg Elgersburg, Geraberg, Geschwenda
99102 Klettbach Klettbach, Rockhausen, Schellroda
99310 Arnstadt Achelstädt, Alkersleben, Arnstadt, Branchewinda, Bösleben, Dannheim, Dornheim, Dosdorf, Ellichleben, Espenfeld, Ettischleben ...
99326 Stadtilm Behringen, Cottendorf, Dienstedt, Döllstedt, Dörnfeld, Ehrenstein, Geilsdorf, Griesheim, Großhettstedt, Großliebringen, Gösselborn ...
99334 Ichtershausen Bechstedt-Wagd, Bittstädt, Eischleben, Elleben, Elxleben, Gügleben, Haarhausen, Holzhausen, Ichtershausen, Kirchheim, Rehestädt ...
99338 Plaue Angelroda, Gossel, Neusiß, Plaue, Rippersroda
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Ilm-Kreis - Hauptaufgabe - Aufsichtspflicht

Tagesmutter / Babysitter

Die Aufsichtspflicht ist wohl die wichtigste Aufgabe die eine Tagesmutter zu erfüllen hat. Oft steht man dabei in der Zwickmühle, ob die Aufsicht ausreichend ist oder ob man das Kind zu sehr einengt. Für viele ist es schwer zu definieren, was die Aufsichtspflicht beinhaltet und was nicht. Im § 1361 BGB ist für die Eltern gesetzlich festgeschrieben, das die Personensorge insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen umfasst. Diese Verpflichtung können die Eltern auf andere Personen, wie Tagesmütter / Väter und Erzieher, übertragen. Dabei kann die Übertragung schriftlich durch Vertrag oder mündlich erfolgen. Der Inhalt der Aufsichtspflicht ist nicht konkret gesetzlich festgeschrieben, da jeder Fall individuell behandelt werden muss. Allerdings gibt es einige Richtlinien, an den man sich orientieren sollte. Wie zum Beispiel das Alter. Kinder unter 7 Jahren sind laut § 828 verschuldensunfähig und sollten daher ein höheres Maß an Aufsicht genießen. Bei 8 – 17 jährigen ist eher der Endwicklungsstand des Kindes zu berücksichtigen. Umso älter das Kind ist, umso mehr verringert sich die Aufsicht.